SECOND OPINION
Ärztliche Zweitmeinung – mehr Sicherheit für schwierige Entscheidungen
Sie brauchen einen Rat? Es wurde eine Diagnose gestellt, die sie verunsichert. Holen Sie sich eine zweite Meinung. Wissen und Information sind die Grundlagen für fundierte Entscheidungen, vor allem wenn es Sie selbst betrifft.
„Sie haben Krebs!“ – Wenn die schlimmsten Befürchtungen wahr werden, folgen auf den ersten Schock oft Ratlosigkeit, Zweifel und Verunsicherung: Ist es tatsächlich Krebs? Wie lange kann ich mit der Operation warten? Muss es wirklich eine Chemotherapie sein? Wie kann ich meinen Körper jetzt unterstützen? Im besten Fall erhält ein Patient eine Therapieempfehlung, die der behandelnde Arzt in einer interdisziplinären und interprofessionellen Tumorkonferenz (Tumorboard) beraten hat. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer qualifizierten Erstmeinung.
Das Recht auf eine Zweitmeinung ist nicht im Gesetz verankert. Prinzipiell gilt: Pro Quartal – ein Facharzt-Krankenschein. Wer im Januar zum Internisten/zur Internistin geht und nicht zufrieden ist, hat Pech. Er oder sie kann erst im April wieder einen neuen Experten, eine neue Expertin aufsuchen oder privat bezahlen. Nur bei triftigen Gründen, beispielsweise bei Wohnsitzwechsel oder wenn der Arzt/die Ärztin verstorben ist, genehmigt der/die Chefarzt/-ärztin eine zweite Begutachtung. So ist das Recht.
Dazu braucht sie dann ihre Befunde. Und es ist im Gesetz verankertes PatientInnenrecht, dass jeder Patient und jede Patientin ein Recht auf eine Kopie seiner/ihrer Befunde und Krankengeschichte hat. Allerdings, können Spitäler und Arztpraxen von den PatientInnen Gebühren für Ausdrucken, Kopieren oder Speichern von Röntgenbildern auf CD-Rom verlangen.